AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (HardwareRat GmbH) über die Internetseite https://hardwarerat.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind alle Angebote der HardwareRat GmbH sowie deren Warenpräsentation im Onlineshop freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die HardwareRat GmbH dem Kunden Kataloge, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

(2) Die Absendung der Bestellung der Ware im Onlineshop durch den Kunden durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren und Leistungen zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die HardwareRat GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf Tagen nach seinem Zugang bei der HardwareRat GmbH anzunehmen.

(3) Nach Eingang der Bestellung schickt die HardwareRat GmbH dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei der HardwareRat GmbH bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Der Zugang dieser E-Mail-Bestätigung stellt keinen Vertragsabschluss dar.

(4) Mit dem Versand der Ware an den Kunden erfolgt die Angebotsannahme und somit der Vertragsschluss. Die Angebotsannahme kann auch per gesonderter Annahmeerklärung durch die HardwareRat GmbH per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen. Bei Bestellungen mit der Zahlungsart Vorkasse findet der Vertragsschluss mit der Aufforderung zur Zahlung bzw. dem Einleiten des Zahlungsprozesses statt. Bei Bestellungen mit der Zahlungsart Paypal oder Kreditkarte findet der Vertragsabschluss mit Abschluss der Bestellung statt.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

(6) Wir verkaufen nur in handelsüblichen Mengen. Falls Sie deutlich mehr bestellen, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung zu stornieren. Für größere Mengen bitte den Support kontaktieren.

§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3)  Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 4 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a)  Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 5 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1)  Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)  Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

§ 6 Lieferverzug und Annahmeverzug

(1) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für den Verzugseintritt ist eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

(2) Bei Bestellungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Geldeingang bei der HardwareRat GmbH. Im Falle von Vorkassebestellungen nimmt die HardwareRat GmbH keine Reservierung der bestellten Waren für den Kunden vor, solange kein Zahlungseingang verzeichnet wurde. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen, z. B. weil die bestellte Ware zwischenzeitlich abverkauft ist und neu bestellt werden muss, wird die HardwareRat GmbH den Kunden umgehend hierüber informieren.

(3) Die Lieferzeit kann sich durch beeinträchtigende Umstände höherer Gewalt verlängern. Umstände dieser Art können sein: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer-, Wasser- und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der HardwareRat GmbH herbeigeführt worden sind.

(4) Falls die HardwareRat GmbH ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant der HardwareRat GmbH seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die HardwareRat GmbH dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn die HardwareRat GmbH mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise von der HardwareRat GmbH zu vertreten ist. In dem Fall eines solchen Rücktritts wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.

(5) Kundeneigene Ware, die durch Annahmeverweigerung, Leistungsforderung oder unberechtigte Zusendung bei uns im Lager verweilt, wird ab dem 15. Lagertag mit einer Lagergebühr von 1,50 Euro pro Tag belegt. Sobald der Wert der Ware oder der 180. Lagertag erreicht ist, geht die Ware ersatzlos ins Eigentum der HardwareRat GmbH über.

 

 




II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

HardwareRat GmbH
Gottlob-Bauknecht-Str. 10

73614 Schorndorf
Deutschland
E-Mail: kontakt@hardwarerat.de für geschäftliche Anfragen


Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem  können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

5.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

6. Lieferbedingungen

6.1. Die Lieferbedingungen sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

6.3 Damit die HardwareRat GmbH eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, muss die HardwareRat GmbH dem Transportunternehmen sowohl äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung als auch äußerlich nicht erkennbare Transportschäden anzeigen, da andernfalls zulasten von der HardwareRat GmbH vermutet wird, dass die Bestellung ohne Transportschäden ausgeliefert wurde. Die HardwareRat GmbH formuliert daher folgende Bitte, gegenüber seinen Kunden, aus der sich jedoch KEINE Verpflichtung ergibt:

Ist ein Transportschaden in Ihren Augen wahrscheinlich, z. B. weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt, aufgerissen ist oder weil der Inhalt bei zerbrechlichen Waren bei der "Schüttelprobe" klirrt, öffnen Sie bitte das Paket im Beisein des Paketboten und prüfen Sie, ob der Inhalt beschädigt, zerbrochen oder deformiert ist oder ob Waren mit Gehäuse beim Schütteln klirren. Wird bei dieser Prüfung ein Transportschaden festgestellt, lassen Sie sich den Schaden bitte vom Paketboten bestätigen. Der Paketbote ist hierzu verpflichtet. Bitte belassen Sie die Ware dann - soweit noch möglich - in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend per WhatsApp oder per E-Mail von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

Wir bitten Sie auch in allen anderen Fällen, die gelieferte Ware zeitnah nach der Lieferung auszupacken und auf Beschädigungen zu überprüfen. Stellen Sie beim Auspacken fest, dass die gelieferte Ware beschädigt ist, belassen Sie die Ware bitte – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Versuchen Sie den Versandkarton im Lieferzustand zu belassen. Bitte informieren Sie uns umgehend per WhatsApp oder per E-Mail über den Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.


7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/agb-service.

letzte Aktualisierung: 9.6.2023

 

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum easyCredit-Ratenkauf


1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB)
gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei
denen der easyCredit-Ratenkauf (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird.
Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Händlers.
Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
2. Ratenkauf
Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg,
Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als
weitere Zahlungsmöglichkeit bereit.
Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie
bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht
ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des
Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative
Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es
erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung
des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei
monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen
Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
vorbehalten.
Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden
Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit
schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.
Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch
eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten.
3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift
Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank
AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess
angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift
einzuziehen.
Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der PreNotifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.
Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des
Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in
der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine
ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen,
falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.
Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten
Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer
Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn,
die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben.
Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete
Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist
von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens
bei der TeamBank AG vorbehalten.
Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine
angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im
Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPALastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler
die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder
durch eine Gutschrift.

 

Stand: September 2022

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